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IsEnergie

Der Energie Effizienz Ingenieur

Dipl.-Ing. Andreas Isenberg

Energetische Sanierung

Als Besitzer einer eigenen Immobilie kennen Sie das Problem, ein Gebäude will gepflegt sein. Die verschiedenen Komponenten unterliegen unterschiedlichen Lebenszyklen, nach denen diese ausgebessert oder gar ausgetauscht werden müssen. So beträgt die Lebensdauer einer Heizungsanlage ca. 15 - 20Jahre, die Fassade will etwa alle 20Jahre erneuert werden und bei Dach und Fenster betragen die Zykluszeiten 25 bis 30 Jahre. 

Erkennbar ist die Notwendigkeit nicht nur daran, daß das Gebäudeäußere unansehnlich wird. In erster Linie leidet der Wohnkomfort. Nicht mehr abdichtende Fenster und Türen führen zu Zugluft, ungedämmte Kellerdecken zu kalten Füssen, durch Dach und Fassade geht Energie verloren und die Heizkosten steigen, da die Heizanlage uneffektiv arbeitet. Die Heizanlage selbst muß immer häufiger gewartet werden. Die Zeit für eine energetische Sanierung ist gekommen.    

Aber was bringt sie Hausbesitzern konkret? Vereinfacht ausgedrück:  Je weniger Wärme durch die Aussenhülle einer Immobilie verloren geht, desto weniger muß  geheizt werden. Die Wärme bleibt im Gebäude, die Behaglichkeit steigt und die Heizkosten sinken. Durch Erneuerung von Fassade und Dach wird der optische Eindruck des Gebäudes verbessert und der Wert der Immobilie wird erhöht. Eine neue Heizungsanlage arbeitet effektiv und ggf. unabhängig von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas.

Dadurch lässt sich  ganz nebenbei der Ausstoß von CO2 erheblich verbessern. Ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.

Sanierungskosten 

Natürlich erzeugt eine energetische Sanierung nicht unerhebliche Kosten. Diese liegen bei umfassenden Maßnahmen nicht selten im vierstelligen Bereich. Aber diese Kosten lohnen sich und nicht selten stellt sich eine Amortisation der Sanierungskosten schon nach wenigen Jahren durch sinkende laufende Kosten ein. Um die Last der Sanierungskosten weiter zu reduzieren, kommen zusätzlich verschiedene Fördermaßnahmen in Frage.

Erst genannt sei hier die steuerliche Förderung, bei der  über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich abgesetzt werden können, die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

 

Alternativ zur steuerlichen Förderung können die Gebäudeförderprogramme der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genutzt werden:

Mit der Bundesförderung Effiziente Gebäude – Wohngebäude gewährt die KfW ein zinsverbilligtes Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss sowie Zuschüsse für systemische Sanierung des gesamten Gebäudes.

Mit der Bundesförderung Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme gewährt die BAFA Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung:

Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Desweiteren werden auf Landes- und Komunalebene verschiedene Förderprogramme angeboten - stellvertretend sei hier progres.nrw genannt - die ebenfalls zu einer Sanierungskostenreduzierung beitragen können, ggf. in Kombination mit den Bundesförderungen.    

 

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst  Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

 

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Vom Bund geförderte Energieberatungen vor Ort sollen Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Der Zuschuss wird den durchführender Energieberater einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude gezahlt. Dazu muß dieser jedoch zuvor vom BAFA als Berater zugelassen worden sein. 

 

BEG-Zuschüsse zum Neubau nach BEG WG

Für den Neubau von Wohngebäuden bietet die KFW Kredite und Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen und Neubauvorhaben.

Zuschussförderungen über das BAFA wurden gestrichen.

Bedingung für die Förderung ist mindestens das Erreichen eines EH/EG 40 NH - Standards. Die Tilgungszuschüsse liegen bei Neubau oder Kauf einer zu errichtenden Immobile bei maximal 5 % der maximalen Kreditförderung von 120.000€, also 6000€.

Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000€, Mehrfamilienhäusern mit drei odeer mehr Wohneinheiten 4.000€ pro Wohneinheit, max. 40.000€ pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr, bei dem eine neue Effizienzhausklasse erreicht wird. Materialkosten in Eigenleistung werden ebenfalls gefördert.

Die „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung durch die Nutzung von erneuerbarer Energien zu mindestens 65 Prozent am Gesamtenergiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erreicht werden.

Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeits-zertifikat ausgestellt wird. Eine Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich.

Beim Nachhaltigkeitspaket (NH-Paket) muss die akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bestätigen.

Eine „Effizienzhaus 40 Plus“-Stufe wird erreicht, wenn gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugungaus erneuerbarenEnergien wie z. B. eine Photovoltaikanlage installiert werden. Pro Wohneinheit müssen dann mindestens 500kWh/a zzgl. 10kWh/a je Quadratmeter Gebäudenutzfläche an Strom erzeugt werden. Für den Nachweis muß der jährlich erzeugte Stromertrag nach DIN V 18599-9 bilanziert werden.

Effizienzhaus-Neubau

Zuschuß

Effizienzhaus EE / 

Effizienzhaus NH

Effizienzhaus 40 Plus

25%

---

Effizienzhaus 40

20%

+2,5%

Effizienzhaus-Klassen im Altbau

Auch im Bestandsbau besteht die Möglichkeit, die energetische Gesamtsanierung durch das Erreichen von Effizienzhausklassen durch die  Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert zu bekommen Zwar ist mit der neuen BEG die Förderstufe Effizienzhaus 100 entfallen, die Stufen EH 85, 70 und 55 bestehen aber weiterhin. Der Tilgungszuschuss in diesen Förderklassen beträgt zwischen 5 und 20 Prozent. Hinzugekommen ist das Effizienzhaus 40 EE. Hier gibt es einen Zuschuss von maximal 25 Prozent  (maximal 37.500 Euro).

Zum 01.01.2023 wurde ebenfalls für Bestandsgebäude die NH-Klasse für  eine entsprechende Sanierung auf EH-55 Standard eingeführt. Auch hier muss eine akkreditierte Zertifizierungsstelle die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" bestätigen.

Erreicht man durch Sanierung mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 können maximal 120.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit gefördert werden. 

Zudem gibt es auch bei Altbausanierung die „Effizienzhaus EE“-Klassen, die erreicht werden können, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Die förderfähigen Kosten bei EE-Effizienzhausklassen erhöhen  120.000 auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Zählt ein zu sanierende Gebäude energetisch zu den  schlechtesten 25 % des Gebäudebestands und ist eine Sanierung auf EH-70 EE beantragt, werden weitere 10% der Kosten als WPB-Bonus ("Worst performing building")  förderfähig. 

Stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung werden in den Förderprogrammen des BEG nicht mehr berücksichtigt.

Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen entsprechen denen aus dem Neubaubereich.

Effizienzhaus-Bestand

Tilgungszuschuß

Betrag (max.) 

 

Effizienzhaus 40

20% von max 120000€

24.000€

Effizienzhaus 40EE

25%von max. 150.000€

37.500€

Effizienzhaus 55

15%von max. 120.000€

18.000€

Effizienzhaus 55EE

20%von max. 150.000€

30.000€

Effizienzhaus 70

10%von max. 120.000€

12.000€

Effizienzhaus 70EE

15%von max. 150.000€

22.500€

Effizienzhaus 85

5%von max. 120.000€

6.000€

Effizienzhaus 85EE

10%von max. 150.000€

15.000€